Der mögliche Brexit rückt nun näher und somit mehren sich auch dessen direkte Einwirkungen auf Deutschland wie vorliegend bezüglich der Lebensversicherungsverträge mit der Scottish Widows Ltd., ehemals Clerical Medical.
Nach Standard Life will nun auch die Scottish Widows Lebensversicherungsverträge der ehemaligen Clerical Medical an eine Gesellschaft in der EU – hier Luxemburg – übertragen.
Auf der Website der Gesellschaft liest sich das wie folgt:
„Scottish Widows Limited plant, sein europäisches Portfolio auf eine neue Gesellschaft in Luxemburg- Scottish Widows Europe S.A.- zu übertragen, um auch nach dem bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union die Verwaltung von Verträgen und Leistungsansprüchen zu gewährleisten.“
Damit soll verhindert werden, dass nach einem Brexit Ende März 2019 die Verträge womöglich ihre Gültigkeit verlieren. Für die Kunden birgt diese Variante jedoch eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Dies liegt darin begründet, dass es in Luxemburg entgegen der Regelungen in Deutschland und Großbritannien keinen Sicherungsfonds gibt. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland die Protektor Lebensversicherungs-AG.
Nun weichen Versicherungsunternehmen wie Standard Life und Scottish Widows, ehemals Clerical Medical, nach Irland und Luxemburg aus; beide Länder, die eine solche Sicherung nicht vorsehen. In Anbetracht der negativen Entwicklung der Lebensversicherer im Niedrigzinsumfeld der letzten Jahre erscheint dies für den Kunden, der ohnehin schon mit schlechten Wertentwicklungen zu kämpfen hat, als überaus riskant, da nun auch bei diesen Lebensversicherungen der sog. „Totalverlust“ drohen kann.
Nun stellt sich für Versicherungsnehmer die Frage: Was tun?
Keine Alternative ist unserer Auffassung nach die Kündigung oder der Verkauf der Police. Der Käufer einer solchen Police wird entsprechende Abschläge vornehmen während im Falle der Kündigung (ein etwaiges Sonderkündigungsrecht aufgrund des Brexit besteht nicht) der Police die bereits aufgewandten, erheblichen Kosten des Vertrages endgültig verloren sind.
Gerade jetzt bietet sich der Widerruf einer solchen Police an.
Insbesondere in Verträgen der Clerical Medical finden sich regelmäßig Fehler in den Widerrufs- oder Rücktrittsbelehrungen, was nach Ausübung des Widerrufs-, Rücktrittsrechts die Rückabwicklung des Vertrages ermöglicht.
Im Falle einer Rückabwicklung erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge vollständig zurück und bekommen zudem noch eine Nutzungsentschädigung für die eingezahlten Beträge.
Das folgende Beispiel zeigt den Unterschied zwischen einer Kündigung und der Rückabwicklung des Vertrages:
Clerical Medical
Summe eingezahlte Beiträge: 30.000,00 Euro
Rückkaufswert bei Kündigung: 35.000,00 Euro
Summe mit Rückabwicklung bei Widerspruch: 42.000,00 Euro
Differenz: 7.000,00 Euro
Gerade aufgrund des nun anstehenden Brexit und der oben beschriebenen Folgen bietet es sich nun an, die Versicherungsverträge dahingehend überprüfen zu lassen, ob ein Widerrufsrecht mit Erfolg geltend gemacht werden kann.
Dabei unterstützen wir Sie gerne mit einer kostenlosen Erstprüfung der Verträge. Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit insbesondere Verträge der Clerical Medical betreffend können wir Ihnen dann eine realistische Einschätzung darüber geben, ob ein Vorgehen gegen die Versicherung Sinn macht oder aber auch nicht.
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