Berliner Mietendeckel adé – Das Bundesverfassungsgericht hat das mietpreisbremsende Konstrukt der Hauptstadt im April 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig erklärt. Grund dafür ist die mangelnde Gesetzgebungszuständigkeit des Landes. Regelungen zur Miethöhe für freifinanzierten, ungebundenen Wohnraum, fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Gesetzgeber des Bundes das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, entfällt damit eine Gesetzgebungsbefugnis der Länder. Da der Berliner Mietendeckel im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist er insgesamt nichtig.
284 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP haben einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gestellt, um den besagten Mietendeckel, der im Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) geregelt ist, überprüfen zu lassen. Insgesamt sind ca. 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin betroffen. Die Mieten wurden zunächst eingefroren und in einem zweiten Schritt auch teilweise abgesenkt. Bis zu 40.000 Haushalte in Berlin müssen nun aufgrund der Nichtigkeit an ihre Vermieter nachzahlen. Das Land Berlin hat dafür – natürlich aus Steuergeldern – sogar einen Notfall-Fonds aufgesetzt, den bislang nur wenige Bürger in Anspruch genommen haben. Dies zeigt wieder einmal – die rot-rot-grüne Landesregierung stellt die Not größer dar als sie ist und der grüne Justizsenator beugt geltendes Recht um ideologische Pläne zu verwirklichen.
Auch wenn es in der öffentlichen Wahrnehmung häufig nicht danach aussieht: Rund 60 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland sind Eigentum von Privatpersonen!
Der Mietendeckel ist weder geeignet noch erforderlich, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Ganz im Gegenteil: Er führt zu steigenden Mieten und hemmt erforderliche Sanierungen und Renovierungen. Unmittelbar mit Umsetzung des Mietendeckels ging das Angebot an Mietwohnungen in Berlin deutlich zurück. Der rot-rot-grüne Senat hat also genau das Gegenteil dessen erreicht, was er zuvor versprochen hat.
Warum sollte ein Eigentümer in seine Immobilie investieren, wenn er heute schon weiss, dass er die Miete nicht entsprechend des höheren Standards erhöhen kann? Warum sollte ein Investor neue Wohnungen bauen, wenn er heute schon weiss, dass es sich für ihn nicht rentieren kann, weil die durch die stetig steigenden Baupreise bedingte Miethöhe in Berlin aus ideologischen Gründen nicht durchsetzbar ist?
Die glorreiche sozialistische Idee der grünen und roten hat damit den Effekt, dass neue Wohnungen, die so dringend gebraucht werden, eben nicht mehr entstanden. Projektentwickler waren in Schockstarre, Pläne für Neubauten wurden unmittelbar auf Eis gelegt. Zig stornierte Aufträge und Entlassungen. Michael Voigtländer, Ökonom und Experte für Immobilienmärkte am Institut der deutschen Wirtschaft ist überzeugt, dass der der Mietendeckel „ein Signal an Unternehmen sei, dass die Regulierung in Berlin immer wilder wird“. Und auch im Ausland hat man erkannt, dass sich Investoren (zur Erinnerung: das sind die die neue Wohnungen bauen könnten) besser an anderen schönen Plätzen auf unserem Planeten umschauen: „In Berlin ist der Sozialismus auf einmal wieder in“, schreibt die „New York Times“ dazu.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt nun schon einmal formal, dass dies nicht mit deutschem Recht zu vereinbaren ist. Mit Spannung wird darüber hinaus die Entscheidung des Ersten Senats erwartet. Diesem liegen weitere Verfassungsbeschwerden, unter anderem von privaten Vermietern, vor. Diese rügen den Eingriff des Berliner Mietendeckels in die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG und einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Damit werden nach der formalen Nichtigkeit (durch die fehlende Gesetzgebungszuständigkeit) auch die inhaltlichen Mängel des Mietendeckels geprüft. Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass der Berliner Mietendeckel gegen die Eigentumsgarantie und ggf. weitere Grundrechte verstößt, dürften Bestrebungen, einen Mietendeckel auf Bundesebene zu verankern, deutlich gebremst werden.
Dabei wäre es doch gar nicht so schwer: Die Nachfrage nach Wohnungen kann nur entlastet werden indem das Angebot erhöht wird. Da der Staat auch hierzu nicht in der Lage ist, sollte er die Rahmenbedingungen für eine Investition in Immobilien attraktiv und langfristig verlässlich ausgestalten und Baugrundstücke ausweisen. Das gilt sogar für Berlin.
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Bild von frank_peters