Am 31. Mai 2021 entscheidet das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, über eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente. In dem ihm vorliegenden Verfahren befasst sich der BFH mit der Frage, ob die Finanzämter unter Hinzuziehung der noch bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung derart falsch rechnen, dass der Staat überhöht Steuern kassiert.
Die Umstellung der Rentenbesteuerung läuft bereits seit 2005. Vor 2005 gestaltete es sich so, dass die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer versteuert wurden; war man jedoch in der Rente angelangt, musste man auf die einstmals eingezahlten Rentenbeiträge keine Steuern mehr zahlen, ausgenommen des sogenannten Ertragsanteils – der in der Zwischenzeit angefallenen Zinsen.
Ziel ist es, dass ab 2040 nur noch die ausgezahlten Renten und nicht mehr die Rentenbeiträge versteuert werden. Das ist in den meisten Fällen vorteilhaft, da die Steuersätze im Alter grundsätzlich niedriger sind als während des Berufslebens.
In der Übergangsphase von 35 Jahren soll die Steuerbelastung der Beiträge sinken, während gleichzeitig der steuerpflichtige Anteil der ausgezahlten Renten steigt. Rentenerhöhungen allerdings werden schon während der Übergangsphase voll besteuert.
Rentenbeiträge können erst ab 2025 voll steuerfrei eingezahlt werden. Rentner wiederum müssen erst bei einem Ruhestandsbeginn ab 2040 ihre Rente voll versteuern.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2002 vorgegeben, dass die besteuerten Beiträge später bei der Auszahlung der Rente nicht noch einmal versteuert werden dürfen. Nun steht jedoch noch aus, wann genau es zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Bundesfinanzhof sagt, dass eine solche vorliegt, wenn ausgehend von einer durchschnittlichen Lebenserwartung die „versteuerten Rentenbeitragszahlungen“ größer als der Anteil der steuerfreien Rentenzahlungen sind. Nun muss unter anderem überprüft werden, ob der – allen Steuerzahlern zustehende – Grundfreibetrag bei der Berechnung einer möglichen Doppelbesteuerung ausgeklammert werden muss.
Ein weiterer Aspekt, der noch unklar ist, ist die Beweislastverteilung. Fraglich ist, ob die Rentner sämtliche Steuerbescheide aus ihrem Leben vorlegen müssen oder ob hier der Staat in der Pflicht ist, Beweise vorzulegen, die gegen eine Doppelbesteuerung sprechen.
Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch völlig offen. Sollte der BFH zu dem Schluss kommen, dass eine Doppelbesteuerung vorlege, könnte das zu extremen Steuerausfällen für den Staat führen. Immerhin haben bisher 142.000 Rentner wegen einer möglichen Doppelbesteuerung Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt.
Ob auch Sie von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, prüfen wir gerne für Sie in Kooperation mit unserer Partner Steuerberatungsgesellschaft.
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Photo by Matthew Bennett on Unsplash
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