Volkswagen Dieselskandal. T6 und „kostenlose Produktoptimierung“


Allem Anschein nach, werden sich demnächst auch die Kunden diverser T6 Modelle von Volkswagen mit der Frage auseinandersetzen müssen, Rückabwicklungsansprüche gegen Volkswagen geltend zu machen, da womöglich auch die Motoren ihrer Fahrzeuge manipuliert wurden.

Dieser Tage erhalten Besitzer von T6 Modellen Post von ihrem Händler. Gegenstand des Schreibens ist die Mitteilung, dass an dem Fahrzeug eine kostenlose Produktoptimierung durgeführt werden soll. Diejenigen Kunden, die ihren Händler darauf ansprechen, was Ihnen denn diese Optimierung „Gutes tun“ soll, erfahren, dass es sich dabei um ein Software-Update „wohl im Zusammenhang mit der Motorsteuerung“ handelt. So oder so ähnlich sind die Aussagen, die in diesem Zusammenhang getätigt werden.

Besitzern solcher T6 Modelle kann nur angeraten werden, a) nachzufragen, was es mit der „Produktoptimierung“ auf sich hat und b) eine solche im Zweifel – sollte es sich um ein Software-Update im Zusammenhang mit der Motorsteuerung handeln – nicht aufspielen lassen, da die Folgen nicht bekannt sind. Zudem besteht hierzu auch kein Anlass, da ein offizieller Rückruf durch das KBA (noch) nicht vorliegt und damit Stilllegungen etc. nicht drohen. Zudem ist für den Kunden mit der Ablehnung des Aufspielens eines solchen Softwareupdates auch sichergestellt, dass er im Falle eins offiziellen Rückrufs überhaupt eine Information über diesen Rückruf erhält.

Am heutigen Tage wurde zudem bekannt, dass die EU-Kommission BMW, Daimler und VW vorwirft, illegale Absprachen zu Abgaseinrichtungen getroffen zu haben. Damit hätten sie Innovationen blockiert und den Verbrauchern die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen. Die Konzerne können sich noch verteidigen und die Vorwürfe potenziell ausräumen. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.

Vor diesem Hintergrund dürfte es somit nicht überaus überraschend sein, wenn sich demnächst herausstellen würde, dass neben weiteren Fahrzeugen auch die oben angesprochenen T6 Modelle von Volkswagen manipuliert wurden.

In einem solchen Falle sollten Sie sich die aktuelle Rechtsprechung, die im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen gem. § 826 BGB (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) den Anspruchstellern überwiegend Recht gibt, zunutze machen bzw. zumindest Ihre Ansprüche prüfen lassen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und die Geltendmachung ihrer Rechte zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns ganz einfach jederzeit!