Im Ausland gibt es so einige kuriose Gesetze rund um Tiere. So ist es in Alaska ein Verbrechen, einen lebenden Elch aus einem Flugzeug zu schubsen oder betrunken zu machen und in Tennessee ist es illegal, einen Fisch mit einem Lasso zu fangen.
Und in Deutschland? Drohen wirklich 50.000 € Bußgeld für das Töten einer Wespe?
Die Grillsaison ist zwar nun offiziell wieder eröffnet, aber das Essen im Freien kann schnell ungemütlich werden, wenn sich die schwarz-gelben Plagegeister um Wurst und Kuchen tummeln.
Damit lösen die Freunde des guten Geschmacks so einige panische Reaktion aus – und das überwiegend in den Medien. Schlagzeilen wie „Wespe töten? 5.000 Euro – mindestens“ und „Wer eine einzige Wespe erschlägt, muss bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen“ waren letzten Sommer überall zu lesen.
Das ist natürlich nicht ganz frei erfunden. Denn wer eine Wespe ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt oder sogar tötet, muss in Hessen tatsächlich laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Handelt es sich um eine besonders geschützte Art, wird es noch teurer – bis zu 50.000 Euro. Dazu zählen unter anderem die Kreiselwespen oder Knopfhornwespen. In Deutschland trifft man aber überwiegend nur auf die Deutsche und die Gemeine Wespe, welche beide nicht unter die besonders geschützte Art fallen.
Grundsätzlich sollte man natürlich auch keine Wespen töten. Wespen sind schließlich auch Lebewesen und dazu noch sehr nützliche. Sie sind umweltfreundliche Schadinsekten-Vernichtungsmittel und können Grund-und Gartenbesitzern nützliche Dienste leisten. Auch Blumen, die Hummeln oder Bienen nicht anfliegen, werden vermehrt von Wespen bestäubt.
Trotzdem ist anzumerken, dass es sich bei den genannten Bußgeldern nur um gesetzliche Höchstsätze handelt, die in jedem Bundesland gleich sind. Es gibt auch keine gesonderte Regelung extra nur für Wespen, sie sind also nicht mehr geschützt als andere Tierarten. Auch bei Bienen, Hummeln oder Hornissen kann es teuer werden und auch das gesetzliche Höchstmaß für das Töten einer Fledermaus oder eines Eichhörnchens liegt beispielsweise ebenfalls bei 50.000 €.
Bei Verstößen können Behörden die Strafe nach eigenem Ermessen festlegen, wobei wohl bei einem erstmaligem Verstoß eine mündliche Verwarnung als ausreichend erachtet wird. In NRW kam es innerhalb von 5 Jahren einmal zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 45 Euro für das Zerstören eines Wespennestes. Um sich ein Bußgeld von 50.000 Euro einzufangen, müsste man also schon gezielt mehrfach ohne Grund ganze Nester zerstören.
Beim gemütlichen Grillabend kann es oft schon helfen, einfach ein kleines Gefäß mit Zuckerwasser aufzustellen, um die Wespen von seinem Tisch fernzuhalten. Denn auch wenn nicht direkt mit der höchsten Bußgeldstrafe zu rechnen ist, so sind das Töten sowie das Zerstören der Nester dennoch verboten.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel für Allergiker. Stellen Wespen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit eines Menschen dar, dürfen sie ungestraft getötet werden.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.