Bundestag beschließt schärfere Mietpreisbremse – Doch wird sie den Mietern dieses Mal wirklich helfen?

Durch die Mietpreisbremse sollten 2015 bezahlbare Mieten inGroßstädten garantiert werden – doch geholfen hat es nicht: In 2017 gab es im Bundesschnitt eine Erhöhung von 4,3 Prozent.

Deshalb soll jetzt nochmal nachgebessert werden: Der Bundestag hat beschlossen, dass am 01. Januar ein neues Gesetz in Kraft treten soll um Mieter vor extremen Mieterhöhungen zu schützen. Für den Entwurf der Bundesregierung stimmten CDU/CSU und SPD, während Linke und Grüne sich enthielten und AfD und FDP den Entwurf gänzlich ablehnten.

Die neuen Änderungen im Überblick:

Transparenz: Wenn ein Vermieter künftig mehr als die ortsübliche Miete plus 10 Prozent verlangt, muss er dies dem Mieter vor Vertragsschluss schriftlich mitteilen. Er muss entweder erklären, was modernisiert wurde oder er muss belegen, dass schon der Vormieter eine vergleichbare Miete gezahlt hat. Wenn der Vermieter das unterlässt, muss die hohe Miete nicht gezahlt werden.

Modernisierungskosten: Bisher durften in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, nun sind es nur noch 8 Prozent.

Kappungsgrenze:Die Miete darf deutschlandweit nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen. Aber es gibt noch eine Sonderregelung für vergleichbar günstige Mieten: Bei Nettokaltmieten von weniger als sieben Euro pro Quadratmeter darf die Monatsmiete um maximal zwei Euro im Jahr steigen.

Haben Sie das Gefühl, dass auch Ihre Miete zu hoch ist?

Dann können Sie in Zukunft leichter widersprechen: Die Rügeist die notwendige Voraussetzung, wenn Sie einen Teil der Miete, der über der zulässigen Grenze liegt, nicht mehr zahlen wollen. Ab 2019 wird die Beweislast bei schriftlichen Rügen umgekehrt, das bedeutet, dass der Vermieter dann beweisen muss, warum keine Überschreitung vorliegt. Rückwirkend können Sie aber nicht auf Nachzahlungen hoffen.

Auch Schadenersatz ist möglich beim so genannten „Herausmodernisieren“– Davon spricht man, wenn Immobilienbesitzer mit der Absicht Ihre Mieter loszuwerden eine Modernisierung ankündigen oder durchführen lassen. Aufmerksam sollte man dann werden, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung immer noch keine durchgeführt wurden, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.

Auch wird das Herausmodernisieren ab Januar als Ordnungswidrigkeit angesehen: Dafür kann es dann sogar Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro geben.

Doch werden die neuen Regelungen wirklich helfen?

Die FDP lehnte das neue Gesetz ab: Der Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann sieht als Hauptproblem, dass zu wenige Wohnungen bestehen. Die Mietpreisbremse würde die Situation eher noch verschärfen. Wichtiger sei, dass in Ballungsräumen mehr Bauland ausgeschrieben werde und auch außerhalb von Ballungsräumen müsse die Infrastruktur verbessert werden, „damit mehr Menschen wieder im Grünen leben wollen“.

Nach der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) sei die Nachbesserung der Mietpreisbremse „Etikettenschwindel“. So gelte die Mietpreisbremse nur, „wenn die Leute tatsächlich umziehen“ und bei den Bestandsmieten werde nichts unternommen. Die Modernisierungsumlage müsse komplett abgeschafft werden, denn sie sei das „Verdrängungsinstrument Nummer eins“. Auch sei die Anwendung zu begrenzt: räumlich auf nur die Hälfte der Bundesländer und zeitlich auf 5 Jahre.