Deutsche Öl- und Gas S.A.: Auch Landgericht Stuttgart schließt sich der Rechtsprechung des OLG Celle an.

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Nach wie vor kein Börsengang / Verjährung droht!

Die Gesellschaften

Die Deutsche Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg betreibt über die Cornucopia Oil & Gas Company, LLC, Texas (USA) und die Furie Operating Alaska, LLC, Texas (USA-operativ) das Öl- und Gasgeschäft in den USA. Erhebliche Brisanz besteht bezüglich nahezu aller emittierten Finanzprodukte der Energy Capital Invest und Deutsche Oel & Gas-Gruppe. Insbesondere betroffen sind die Kommanditbeteiligung an den US Öl- und Gasfonds [IX bis XVIII] GmbH & Co. KG, Unternehmensanleihen der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung [1 bis 7] GmbH & Co. KG sowie Inhaberschuldverschreibungen der Deutsche Oel & Gas AG. Zudem betroffen sind partiarische Darlehen und freiwillige Umwandlungen von Kommanditbeteiligungen an den US Öl- und Gasfonds in Aktien der Klasse B der Deutsche Oel & Gas S.A.

Die „Umwandlung“ in Aktien

Im September 2015 haben die einzelnen US Öl- und Gasfonds [IX bis XVIII] GmbH & Co. KG, eigenmächtig die Gewinnbeteiligungsrechte, in die Deutsche Oel & Gas S.A. „eingebracht“. Durch diese als „konzernbezogene Einbringung“ bezeichnete Umwandlung wurden die Anleger quasi über Nacht ungefragt zu „Zwangsaktionären“ der Deutsche Oel & Gas S.A. in Luxemburg. Denn die einzelnen KG-Anteile wurden kurzerhand in Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. „umgerechnet“. Die Anleger erhielten hierüber von der TB Treuhand GmbH eine „Abrechnung“.

Die so neu geschaffenen Aktien der Klasse D sollen laut Eigenbewertung der Deutsche Oel & Gas S.A. einen Wert von 13,50 Euro haben. Rechnet man dies auf das Gesamtvolumen an Aktien der DOG S.A. hoch, käme man auf einen Unternehmenswert von ca. 6 Milliarden Euro. Dies ist aus unserer Sicht fernab jeder Plausibilität, denn solche Unternehmenswerte weisen Dax-Unternehmen auf. Die Deutsche Oel & Gas S.A. ist hingegen bisher an keiner Börse notiert. Verschiedene alternative Berechnungen haben geschätzte Aktienwerte zwischen 4 bis 5 Euro bis hin zu theoretischen Minus 25 Cent ergeben.

Die „Restrukturierungen“ der US Öl- und Gasfonds sowie der US Öl und Gas Namensschuldverschreibungen wurden im September und Oktober 2015 umgesetzt. Um das vereinbarte Laufzeitende der der einzelnen Investitionen künstlich zu verlängern, wurden die neu geschaffenen Aktien der Klasse D der Deutsche Oel & Gas S.A. für einen Zeitraum von 3 Jahren vinkuliert, also für jedwede Handelbarkeit gesperrt. Die Vinkulierung ist am 08.10.2018 ausgelaufen. Theoretisch können die Aktien nun gehandelt werden, aber da die Deutsche Oel & Gas S.A. nach wie vor an keiner Börse gelistet ist, bleibt der Handel wohl weiterhin nur Theorie.

Beteiligungen an den US Öl- und Gasfonds -TB Treuhand GmbH zum Schadenersatz verurteilt

Im Zusammenhang mit der Einbringung der Gewinnbeteiligungsrechte – d. h. der Umwandlung der Kommanditbeteiligung in Aktien zahlreicher US Öl- und Gasfonds in die DOG S.A. – hatte der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart in der mündlichen Verhandlung die Rechtsauffassung bestätigt, dass die Einbringung – d. h. Umwandlung in Aktien – unwirksam war. Das Gericht gab zu Protokoll: „Der Senat weist des Weiteren darauf hin, dass er mit dem Landgericht davon ausgeht, dass das streitgegenständliche Rechtsgeschäft prinzipiell einer Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedurft hätte.“

Nach Ansicht der Gerichte begründet bereits dieses eigenmächtige Vorgehen einen Schadensersatzanspruch. Zudem bestehen schadensersatzbegründende Treuhänderpflichtverletzungen sowie zusätzlich auch Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Prospektdarstellungen.

Diese Rechtsauffassung ist nun vom Landgericht Stuttgart bestätigt worden. Das Landgericht Stuttgart hat die TB Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der KG-Fonds und deren Gründungsgesellschafter zum Schadenersatz verurteilt und seine Begründung im Wesentlichen auf Treuhand- und Aufklärungspflichtverletzung gestützt. Es sah unter anderem einen wesentlichen Prospektfehler darin, dass „ der Prospekt die Risiken und Auffälligkeiten der Anlagen nicht zutreffend darstelle“. Die TB Treuhand GmbH ist auch gegen dieses Urteil in Berufung gegangen.

Das LG Stuttgart hat sich somit der Rechtsprechung des OLG Celle angeschlossen, welches die TB Treuhand in über 20 Fällen zum Schadenersatz verurteilt hatte, nachdem die Berufungen zurückgewiesen wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Stuttgart hat aber auch in Sachen B Aktie / Rückkauf im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geäußert, dass den Aktionären, welche die Rückkaufoption geltend gemacht haben, ein Rückzahlungsanspruch zusteht.

Anspruch auf Rückzahlung für Inhaber von „US Öl- und Gas Namensschuldverschreibungen“

Bezüglich der Unternehmensanleihen der „US Öl- und Gas Namensschuldverschreibung [1 bis 7] GmbH & Co. KG“ liegen mehrere Urteile des OLG Stuttgart (noch nicht rechtskräftig) vor, dass die Anleger dazu berechtigt sind, eine unverzügliche Auszahlung des Kapitals zu fordern.

Wesentliches Argument ist, dass „sich die ECI nicht auf die Änderung der Anleihebedingungen stützen kann, weil die auf den Anlegerversammlungen vom 08.10.2015 gefassten Beschlüsse unwirksam seien.“ Diese Rechtsansicht vertreten mehrere Zivilsenate des OLG Stuttgart und haben die Verantwortlichen der Gegenseite bereits zur Zahlung verurteilt. Folge ist, dass den Anlegern auch hier das eingezahlte Kapital zuzüglich Zinsen (wohlgemerkt die vertraglich vereinbarten Zinsen) zugesprochen wurde.

Die von den Verantwortlichen geschaffenen Umstände sind aus unserer Sicht unbefriedigend für die Anleger. Daher raten wir dazu, alle rechtlichen Optionen auszuschöpfen, um möglichst schnell an das investierte Kapital zu kommen.

Die Beschlüsse und Maßnahmen, die für unwirksam erklärt wurden, wurden im September und Oktober 2015 gefasst, sodass mit Ablauf des 31.12.2018 die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht.