…wirft Norbert Röttgen (ehemaliger Bundesumweltminister, CDU) der großen Koalition zu Recht in einem anderen Zusammenhang vor.
Dies gilt uneingeschränkt auch für den Dieselskandal und die daraus für den Verbraucher resultierenden Probleme (drohende Fahrverbote, Wertverluste der Fahrzeuge, etc.), die einzig und allein der Autoindustrie anzulasten sind. Nichtsdestotrotz hält die Bundesregierung über diese schützend die Hand. Der Verbraucher bleibt ratlos zurück.
Nun hat sich die Koalition im Diesel-Streit also geeinigt: Besitzer älterer Diesel in Regionen mit besonders schmutziger Luft sollen neue Angebote zum Kauf sauberer Wagen und für Motor-Nachrüstungen bekommen.
Schlicht und einfach stellt sich die Frage, was das Dieselbesitzern in anderen Regionen bringt.
Antwort: Nichts!
„Koalition einigt sich auf Paket gegen Diesel-Fahrverbote“,
meldet die Deutsche Presse-Agentur um 2.29 Uhr am 02.10.2018. Details werden zunächst nicht mitgeteilt. Als dann Spitzenvertreter der Bundesregierung am späten Vormittag Details verkünden, zeigt das „Paket“ schon erste Auflösungserscheinungen.
Der Bund „erwartet“ demnach, dass die Automobilhersteller, wo nötig, die Kosten für Hardware-Nachrüstungen übernehmen, heißt es. Woraufhin die Konzerne zwischen den Zeilen wissen lassen, dass sie dazu keine Lust haben. Ansonsten enthält das Paket noch Umtauschprämien.
Diese Prämien sollen die Autobauer beim Verkauf sauberer Fahrzeuge anbieten, inwieweit sie aber verrechnet werden mit ohnehin gewährten Rabatten, ist nicht klar.
Vorgesehen sind die beiden Möglichkeiten (Motor-Nachrüstungen und Umtauschprämien) zum einen bezogen auf 14 „besonders betroffene Städte“ mit hohen Grenzwertüberschreitungen bei der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid (NO2): München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Zum anderen geht es um weitere Städte, in denen demnächst Fahrverbote kommen könnten – dies betrifft unter anderem Frankfurt am Main. Einbezogen werden sollen bei allen diesen Städten jeweils auch Bewohner der angrenzenden Landkreise und „außerhalb dieser Gebiete wohnhafte Fahrzeughalter, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben“. Ebenso Selbstständige, die ihren Firmensitz in der Stadt haben und deswegen aus beruflichen Gründen in die Städte pendeln müssen, sowie Fahrzeughalter mit besonderen Härten.
Damit mehr schmutzige ältere Diesel von den Straßen kommen, sollen neue Kaufanreize kommen. Die deutschen Hersteller haben dem Bund demnach zugesagt, für Besitzer von Wagen der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 „ein Tauschprogramm mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten“ anzubieten.
Wie erwähnt bleibt jedoch bleibt unklar, ob nicht Umtauschprämien ohnehin gewährte Rabatte schlicht ersetzen.
Während Volkswagen also in den USA mit Milliardenbeträgen betroffene Autokäufer entschädigt, muss der deutsche Autokäufer zunächst einmal ein Neufahrzeug erwerben (Gebrauchte dürften von dem „Paket“ ausgeschlossen bleiben), um in den „Genuss“ einer Prämie zu kommen. Wer sich dies finanziell nicht leisten kann, wird demnach nicht entschädigt werden.
Der Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan sagte zu dem sog. „Maßnahmenpaket“: „Ein gutes Jahr nach dem ersten Dieselgipfel hat die Bundesregierung der Autoindustrie schockierend dünne Zusagen abgerungen.“ Wenn Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) drohende Fahrverbote vermeiden wolle, werde es nicht reichen, „nur einen Teil der schmutzigen Autos in ein paar Städten etwas weniger schmutzig zu machen.“ Das dürften die nächsten Gerichtsurteile zeigen. „Alle betrogenen Dieselfahrer, unabhängig von Wohnort oder Eurostandard ihres Fahrzeugs, müssen ihre Autos auf Kosten der Industrie in Ordnung gebracht bekommen.“
Dem ist nichts weiter hinzuzufügen. Jedoch wird es so nicht kommen und da dem so ist, bleibt den Betroffenen letztlich nur der Klageweg, der nach Ablauf des 31.12.2018 aufgrund der dann eingetretenen Verjährung eines Großteils der Ansprüche versperrt sein wird. Auch dies spricht dafür, dass Politik und Autoindustrie in bestehender Einträchtigkeit weitere Zeit verstreichen lassen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und die Geltendmachung ihrer Rechte (sofern unsere kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten positiv ausfällt) zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns ganz einfach jederzeit!
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