Jeder kennt die Schufa. Negative Einträge können für den Betroffenen heftige Einschnitte bedeuten. Mit einem negativen Schufa-Eintrag bekommt man oft keinen Handyvertrag oder keine Mietwohnung mehr. Sogar Bankkonten zu eröffnen gestaltet sich auf einmal schwierig. Die Schufa Holding AG ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit dem Geschäftssitz in Wiesbaden. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister. SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die Schufa ist ein Unternehmen mit der Aufgabe, seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben und sie so vor Verlusten zu schützen.
DSGVO setzt der Schufa Grenzen
Die Schufa lebt von Daten. Und diese Daten bekommt die Schufa von ihren Partnern und Aktionären gerne geliefert. Vor allem Banken melden der Schufa häufig die Umsätze auf den Konten Ihrer Kunden, vor allem dann, wenn das Konto nicht ausgeglichen ist. Doch dieser Praxis schiebt das Landgericht Lüneburg nun einen Riegel vor. In seinem Urteil vom 14.07.2020, welches im Februar 2021 veröffentlicht wurde, hat das Landgericht eine solche Bank zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 1.000 € an ihren Kunden verurteilt. Der klagende Kunde hatte einen Dispositionskredit bei seiner Bank erhalten. Dieser wurde dann von der Bank aus „wichtigem Grund“ gekündigt. Im Zeitpunkt dieser Kündigung hatte der Kläger seinen Dispo um gerade mal 20 Euro überzogen. Obwohl er nach der Kündigung die 20€ ausglich, kam es zur Kündigung des kompletten Kontos und einer Meldung bei der Schufa durch die Bank.
Mit der Hilfe eines spezialisierten Anwalts konnte der negative Schufa-Eintrag schnell gelöscht werden. Dann folgte eine Klage gegen die Bank. Der Grund: Das Bankinstitut habe gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.
Verlust der Kontrolle über seine personenbezogenen Daten
Das Landgericht Lüneburg gab dem Bankkunden recht: Durch die unberechtigte Weitergabe seiner Daten an die Schufa habe der Bankkunde die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten verloren. Dadurch sei ihm ein immaterieller Schaden entstanden: 1000 €. Also genug um seine Schulden bei der Bank vollständig zu begleichen.
Durch die konsequente Anwendung der Schadensersatzregelungen der DSGVO hat das Landgericht die Rechte der Verbraucher aktiv geschützt – sowohl vor der unberechtigten Datenweitergabe durch die Bank als auch vor der unregulierten Datensammlerei der Schufa, welche den zu Unrecht erlangten Datensatz löschen musste. Dies gibt weiteren Betroffenen die Möglichkeit gegen negative Schufa-Einträge vorzugehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach hier. Und wenn Sie weitere Informationen rund um die Themen Finanzen, Vermögen und Versicherung erhalten möchten, können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.
Bild von Markus Winkler auf Pixabay