In der letzten Woche haben wir Ihnen erläutert, weshalb es sehr sinnvoll ist eine Hausratversicherung für Ihren Haushalt abzuschließen. Doch welche Schäden sind im Zweifel eigentlich versichert?
Grundsätzlich werden versicherte Sachen entschädigt:
- die durch die Einwirkung der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder
- infolge eines Ereignisses abhandenkommen oder
- eine unmittelbare Folge des Schadens sind.
Beispielsweise wäre durch die versicherte Gefahr Feuer ein Löschwasserschaden mitversichert. Auch die Kosten für eine Unterbringung im Hotel, falls die Wohnstätte in Folge des Brands unbewohnbar ist, werden als Folgeschäden übernommen.
Weitere versicherte Gefahren im Rahmen der Hausratversicherung sind
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Elementarschäden
- Einbruchdiebstahl / Raub
Einbruchdiebstahl
Einbruch und Diebstahl sind nach wie vor ein massives Problem in Deutschland. 2016 wurden den Versicherungen 140.000 Einbrüche gemeldet. Die Dunkelziffer liegt vermutlich um Einiges höher.
Zu beachten ist, dass bei einfachen Diebstahl in der Regel kein Versicherungsschutz besteht. Liegt dagegen jedoch ein Einbruchdiebstahl vor, ist dieser Schaden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Worin besteht also der Unterschied?
Der Dieb muss Einbruch begehen, sich also mit Gewalt Zugang zur Wohnung verschaffen (z.B. durch das Aufhebeln eines Fensters) um dann die Gegenstände des Hausrats entwenden zu können. Auch der Diebstahl infolge eines Raubs von Wohnungsschlüsseln ist versichert.
Bei Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine allerdings Leistung kürzen! Fahrlässigkeit ist beispielweise dann zu Bejahen, wenn die Wohnungstür unverschlossen war oder sogar offen stand, der Wohnungsschlüssel unbeaufsichtigt war und daher leicht entwendet und zugeordnet werden konnte.
Sind die Folgen des Einbruchdiebstahls versichert? Ja, auch die Schäden zB durch Vandalismus werden durch die Hausratversicherung übernommen.
Diebstahl
Da der Versicherungsmarkt konstant in Bewegung ist, bieten Versicherungsunternehmen inzwischen immer häufiger mit Premiumtarifen oder Klauseln auch die Absicherung von einfachen Diebstahl an, z.B. Trickdiebstahl oder Internetbetrug.
Speziell Fahrraddiebstahl, (einfacher Diebstahl) ausserhalb der eigen vier Wände, ist in vielen Hausratversicherungen inzwischen mitversichert, wenn das Fahrrad nachweislich durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert war. Die Entschädigung ist aber häufig auf 1 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Insbesondere für teure Fahrräder oder speziell Elektrofahrräder lohnt es sich daher durchaus, über eine eigenständige Fahrradversicherung nachzudenken.
„Was ist mit meinen Gartenmöbeln?“
„Was ist mit meiner Golfausrüstung im Clubhaus?“
Wie beim Fahrraddiebstahl sind Gartenmöbel oder -inventar in der Regel über entsprechende Versicherungsbedingungen und Klauseln im Vertrag mitversichert.
Und auch die Golfausrüstungen im Clubhaus, die streng genommen kein Hausrat innerhalb eines Haushaltes darstellt, lässt sich mit entsprechenden Vereinbarungen über eine Hausratversicherung absichern.
Naturgemäß bleiben bei einem Artikel viele Fragen unbeantwortet.
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