Jeder Mieter wird bei Einzug in seine Mietwohnung mit einem Wohnungsübergabeprotokoll durch den Vermieter konfrontiert. Die protokollierten Informationen sollte er dringend prüfen und Ernst nehmen, da er bei Auszug für nicht erfasste Mängel und Schäden haftbar gemacht werden kann. Beschädigungen an der Wohnung sind nicht selten im vierstelligen Euro Bereich. Wir bieten Ihnen hilfreiche Tipps an, wie Sie das Haftungsrisiko durch das Übergabeprotokoll auf ein Minimum reduzieren können.
I. Die Wohnungsübergabe
Wesentliche Grundlage für ein korrektes Protokoll ist die richtige Aufnahme bei Wohnungsübergabe. Hier müssen Sie gezielt auf Mängel achten, die bei einer Wohnung naturgemäß auftreten. Zu den häufigsten Schäden an einer Wohnung zählen (selbstverständlich nicht abschließend):
- Schäden am Boden oder Bodenbelag, z. B. auf Holz oder Löcher im Teppich, Risse im Parkett oder Laminat, gewellter Boden
- Schäden an Türen und Fenstern, insbesondere an der Verriegelung und den Schlössern. Auch Schwergängigkeit der Öffnung sollten Sie Beanstanden und im Protokoll vermerken lassen
- Schäden an Bad- und Küchenfliesen
- Schimmel vor allem im Bad, aber auch hinter Einbauschränken oder ggf. mit übergebenen Mobiliar
- Schäden an der Tapete oder grobe Farbflecken an Wänden und Decke
- Leitungsschäden und Ähnliches: Überprüfen Sie sämtliche Armaturen und Wasserhähne sowie die Toilettenspülung und die Funktion von elektrischen Geräten
Achten Sie im Übrigen auf die korrekte Anzahl der übergebenen sowie der gegebenenfalls noch nachzureichenden Schlüssel. Außerdem sollten Sie selbst die Zählerstände der Wasseruhren, Stromzähler und aller Heizkörper festzuhalten, im Idealfall auch mit Fotos.
917 Ratgeber Tipp: Lassen Sie sich bei der Wohnungsübergabe von einer weiteren Person begleiten. Bei problematischen Abwicklungen kann es sinnvoll sein, einen Zeugen an der Seite gehabt zu haben. Nehmen Sie sich für die Übergabe ausreichend Zeit damit eine ordentliche Aufnahme der Schäden gewährleistet wird.
II. Mängel aufnehmen und beanstanden
Sollten Sie bei der Übergabe Schäden zur Kenntnis nehmen, so teilen Sie dies dem Protokollanten umgehend mit, sodass dieser die Schäden im Protokoll vermerken kann. Prüfen Sie anschließend, ob der Schaden im Protokoll auch richtig und so genau wie möglich bezeichnet ist.
917 Ratgeber Tipp: Machen Sie selbst Fotos von den Schäden. Diese können Ihren Ansprüchen im Nachhinein mehr Nachdruck verleihen, sollte es zu einer problematischen Abwicklung kommen. Sollten Ihnen Versprechen über Renovierungsarbeiten gemacht werden, dann lassen Sie sich diese stets schriftlich bestätigen. Auch angeblich vorher durchgeführte Renovierungsarbeiten sollten Ihnen schriftlich gezeigt werden, damit Sie die Echtheit prüfen können. In der Regel liegen für derartige Arbeiten Quittungen und Belege vor.
III. Mängel, die im Nachhinein auftreten
Es ist nicht unüblich, dass auch trotz einer ordentlichen Besichtigung im Anschluss noch Schäden entdeckt werden, die schon vor Übergabe der Wohnung an Sie vorlagen. Nur weil diese im Protokoll nicht erfasst wurden, bedeutet dies nicht, dass automatisch Sie die Beseitigung bezahlen müssen. Sollte es sich um einen sogenannten “verdeckten” Mangel handeln, hat der Mieter den Kostenaufwand für die Beseitigung zu tragen.
Dafür ist erforderlich, dass Sie sobald sie den Mangel entdecken, diesen schriftlich Ihrem Vermieter anzeigen. Dann hat dieser die Gelegenheit in einem ausreichenden Zeitraum den Mangel zu beheben.
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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay