Passend zu den winterlichen Temperaturen darf sich Knuddels warm anziehen. Ein Verstoß gegen die DSGVO kostet das soziale Netzwerk 20.000 EURO Strafe.
Knuddels ist ein Onlinedienst mit Chatfunktion für Jugendliche ab 14 Jahren. Für die Nutzung bedarf es einer Registrierung mit einem Nicknamen. Unter anderem müssen bei der Registrierung aber auch Angaben zum richtigen Namen, der Anschrift und der E-Mailadresse gemacht werden.
Für frostige Zeiten im Unternehmen sorgte nun ein Hackerangriff, welcher zahlreiche geklaute Daten (E-Mailadressen und Nicknames) mit sich zog. Der Angriff wurde im September 2018 bekannt. Und das Ganze nur, weil Passwörter von Nutzern unverschlüsselt gespeichert wurden. Die Speicherung von Passwörtern, unverschlüsselt, verstößt gegen Art. 32 Abs. 1 a DSGVO.
Ganz und gar nicht zum kuscheln zumute war es dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er brummte dem Chatportal wegen des DSGVO Verstoßes ein Bußgeld von 20.000 EURO auf. Was er Knuddels allerdings zu Gute hielt war, dass das Unternehmen eigenständig, nach bemerken des Hackerangriffs, die Datenschutzbehörde kontaktierte und die Nutzer der Plattform informierte.
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