Ein mobiles Endgerät wird direkt zur bargeld- und kontaktlosen Abwicklung eines Bezahlvorgangs eingesetzt. Tatsächlich, dieses mobile Bezahlverfahren oder auch Mobile Payment genannt setzt sich zunehmend auch in Deutschland durch.
Das weltweit erste komplett kassenlose Lebensmittelgeschäft wurde von Amazon im Dezember 2016 in Seattle eröffnet. Sensoren und Kameras erfassen die Einkäufe der Kunden, welche später automatisiert über das mobile Endgerät, das Smartphone abgerechnet werden. Einen Kassenbereich, wie man ihn kennt, existiert nicht.
Mittlerweile kann man auch schon in vielen deutschen Supermärkten statt mit Bargeld oder Plastikkarte mit NFC-fähigen Smartphones per Mobile Paymentapp bezahlen. Im Alltag wird das Smartphone immer häufiger zum ständigen Begleiter, ist überall dabei und wird gebraucht.
Aber wie funktioniert Mobile Payment? Und was bedeutet eigentlich NFC-fähig?
Unterschieden wird zwischen Mobile Payment im weiten Sinne, welches seine Verwendung vor allem im Onlinehandel, also bei räumlicher Distanz, findet und dem Mobile Payment im engeren Sinne. Dabei wird die Zahlung in räumlicher Nähe zum Zahlungsempfänger vorgenommen, beispielsweise im Supermarkt an der Kasse vor Ort.
Beim Bezahlen mit dem Smartphone vor Ort verhält sich das mobile Endgerät gegenüber dem Kassenterminal wie eine Zahlungskarte. Die so genannte Near Field Communication-Technologie (kurz NFC, zu dt. Nahfunkübertragung) wird benötigt, es handelt sich um einen Funkübertragungsstandard. NFC bietet somit eine schnelle und einfache Möglichkeit, um Daten mit dem Handy zu übertragen.
Die weitere Abwicklung läuft über einem im Hintergrund ausgelösten Bezahlvorgang. Die Abrechnung erfolgt über ein angegebenes Bank- bzw. Kreditkartenkonto oder auch über die Rechnung des Telekommunikationsanbieters.
Zu verwechseln ist das Ganze allerdings nicht mit dem Begriff des „Mobile Banking“, hier wird das Smartphone lediglich als Zugangsmedium zum allgemeinen Internetportal einer Bank gesehen und dient nicht dem Bezahlvorgang.
Fluch oder Segen?
Aus ökonomischer Sicht gibt es doch den ein oder anderen Vorteil der für das Mobile Payment spricht. Eine schnellere Abwicklung kann ermöglicht werden, damit verbunden ist auch ein geringerer administrativer Aufwand. Bargeld muss beispielsweise nicht gezählt oder vorrätig aufbewahrt werden. Auch für Reisende gibt es einen Vorteil, Währungen müssen nicht mehr unbedingt getauscht werden. Des Weiteren kann die Wahrung von mehr Privatsphäre gewährleistet werden, zumindest eher als bei Zahlung mit einer EC- oder Kreditkarte, bei welchen der Name leicht erkennbar ist.
Zumindest steht bisher fest, dass das Mobile Payment zwar ein innovatives Verfahren ist, allerdings fehlt es noch an genauen rechtlichen Regelungen. Auf europäischer Ebene wurde bereits schon eine zweite Zahlungsdienstrichtlinie (RICHTLINIE (EU) 2015/2366) diesbezüglich verabschiedet.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Richtlinie mit dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG). Die Anbieter sind hier unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gestellt (BaFin).
Zu beachten sind, auf rechtlicher Ebene betrachtet, auf jeden Fall vertragsrechtliche Aspekte. Das Verhältnis zwischen Verbraucher und dem Anbieter von Mobile Paymentzahlungsstellen ist als Zahlungsdienstvertrag gemäß § 675f BGB zu werten. Vor allem aber im Zeitalter der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte bei solch einer zukunftsorientierten Möglichkeit der Zahlungsmethode in besonders hohem Maße darauf geachtet werden, inwiefern personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Für die Zahlungsabwicklung mit der NFC-Technologie ist das besonders deshalb von großer Bedeutung, weil die notwendigerweise gespeicherten Logdateien unter anderem Informationen über die letzten Abbuchung- und Rückbuchungstransaktionen sowie Karten- und Kundennummer enthalten.
Auf dem internationalen Markt sind die Bekanntesten Anbieter für Mobile Paymentlösungen wohl: Apple Pay (ein Zahlungssystem des US-amerikanischen Unternehmens Apple für hauseigene, mobile Geräte, seit 2014), Google Pay (ein Zahlungssystem des US-amerikanischen Unternehmens Google für Android-Geräte, seit 2015 und in Deutschland seit 2018), PayPal (Kunden können hier mit einer App im Laden bezahlen, in Deutschland bisher allerdings nur in Berlin und nur in ausgewählten Geschäften) sowie boon (eine von Wirecard mobile Zahlungssystemapp, welche auf einer virtuellen Prepaid-Mastercard basiert und auf Smartphones mit den Betriebssystemen Android sowie iOS läuft, seit 2015) Dies sind nur wenige Beispiele.
Aber auch auf dem deutschen Markt ist das Mobile Payment immer mehr im Kommen. Die Deutsche Bank hat das Mobile Payment in seine Bankingapp seit 2017 integriert, auch die Sparkasse hat seit 2018 eine App „Mobiles Bezahlen“ lanciert. Für die meisten ist vielleicht auch Payback Pay ein Begriff.
Letztendlich entscheidet nun wohl der Verbraucher, in wie weit das Mobile Payment weiterhin unseren Alltag bestimmen wird. Fakt ist, die Technologie schreitet stetig voran und macht die Nutzung von Mobile Payment für viele millionen Menschen möglich.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.