Unter der Überschrift: Besondere Zeiten – Besonderen Schutz – Besondere Unterstützung, bietet die Allianz einen kostenfreien Unfallversicherungsschutz für alle Kinder von Privatkunden mit einem bestehenden Allianz Sach-, Kranken- oder Lebensversicherungsvertrag, deren Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten sowie Kinderhort oder jeweilige schulische Einrichtung aufgrund der aktuellen Situation durch Corona in Deutschland geschlossen hat. Versichert werden können alle Kinder bis zum 18. Geburtstag. Der Versicherungsschutz beginnt ab der Registrierung, er ist begrenzt bis zum 30.04.2020 (12:00 Uhr) und endet danach automatisch.
Wenn wir Sie registrieren sollen, sprechen Sie uns bitte an.
Sie fragen sich sicher jetzt, wofür benötige ich denn überhaupt eine Unfallversicherung? Vor allem für mein/e Kind/er?
- Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt lediglich eine monatliche Rente,
jedoch keine umfassende Kapitalleistung und nur bei Unfällen, die in der Schule, einer Betreuungseinrichtung oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg passieren. - Die private Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen Ihr Kind eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleidet.
Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad). - Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad:
Verlust eines Daumens entspricht z.B. einem Invaliditätsgrad von 20%,
eine Querschnittslähmung bedeutet 100% Invalidität. - Wie viel die Unfallversicherung für Ihr Kind kostet, legen Sie selbst fest. Der Beitrag ergibt sich aus der Höhe der Versicherungssumme und dem gewählten Leistungsumfang.
Sie wollen mehr Informationen zur Unfallversicherung für Erwachsene oder Kinder?
Melden Sie sich gerne! Wir sind für Sie da!
Info@917family.de
Tel. 069 – 348718117
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