Soziale Rechtsprechung am BVerfG: Impfpflicht und KiTa-Gebühren bleiben bestehen

Die aktuelle Corona Situation zeigt besonders gut auf, welche wesentliche Rolle Kindergärten und Kinderbetreuungen für Familie und die Gesellschaft darstellen. Doch nicht nur übermüdete Eltern beschäftigen sich aktuell mit dem Thema Kinderbetreuung, sondern auch die Justiz: In den vergangenen Wochen kam es zu zwei richterlichen Entscheidungen, in denen sowohl die Eilanträge zweier Elternpaare gegen die Impfpflicht, als auch der Gesetzesentwurf der SPD für gebührenfreie Kitas abgelehnt wurde.

BVerfG lehnt Eilanträge gegen Impfpflicht ab

Am 1. März diesen Jahres trat das Masernschutzgesetz in Kraft, mit dem Ziel “einen besseren individuellen Schutz insbesondere von vulnerablen Personengruppen sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen.” Dieses hat nun zur Folge, dass Eltern bereits vor der Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita oder Tagesbetreuung eine Impfung oder Immunität gegen die Masern nachweisen müssen.

Zwei Elternpaare sehen in diesem Gesetz die Verletzung ihres Rechts auf Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder, da diesen die Betreuung in einer kommunalen Kita oder bei einer Tagesmutter verwehrt bliebe. Außerdem argumentieren die Eltern, dass die Impfpflicht eine Beschränkung des Grundrechts auf die körperliche Unversehrtheit darstelle und die Gefahr bestünde, dass die Kinder nicht mehr reversible Impfreaktionen hinnehmen müssten und den Folgen unerwünschter Nebenwirkungen ausgesetzt würden. Daher legten sie beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein, in der sie sich sich gegen Teile des §20 Infektionsschutzgesetzes wenden.

Vergangene Woche entschied das Bundesverfassungsgericht außerdem über die Eilanträge der Eltern, die ein vorläufiges Außerkraftsetzen der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes erreichen wollten, sodass ihre nicht geimpften Kinder bis zum endgültigen Entscheid bezüglich der Verfassungsbeschwerde in die Kita gehen könnten. Es galt nun die Frage zu klären, ob das Fortbestehen des Betretungsverbotes oder die Aufnahme nicht geimpfter Kinder in eine Betreuungsstätte schlimmere Folgen mit sich bringe. Die Entscheidung fiel für das Gemeinschaftswohl und gegen die Impfgegner aus.

Der Karlsruher Richter betonte, dass solche Impfungen nicht nur das Individuum schützen, sondern auch jeden anderen in der Gemeinschaftseinrichtung. Das allgemeine Ziel müsse es ein, eine so hohe Impfquote zu erreichen, dass die Weiterverbreitung der Krankheit verhindert werden könne und auch jene geschützt seien, die aus medizinischen Gründen selbst keine Impfung erhalten können. Aus diesem Grund stehen die wirtschaftlichen Folgen einzelner Eltern, die sich um eine alternative Betreuung ihrer nicht geimpften Kinder kümmern müssen, hinter den Leib- und Lebensschutz des Art. 1 Abs. 2 Grundgesetzes.

Nun gilt es, auf die Prüfung der Verfassungsbeschwerden der Eltern zu warten, die das BVerfG jedoch nicht für aussichtslos hält. Bis dahin hat die Impfpflicht jedenfalls weiterhin bestand.

SPD scheitert mit Volksbegehren für gebührenfreie Kitas

Anfang des vergangenen Jahres begann die SPD mit ihren Plänen eines Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas im Land. Der Gesetzesentwurf sieht vor “dass Eltern im gesamten Bundesland Baden-Württemberg keine Gebühren mehr für die Kinderbetreuung bezahlen müssen.” Träger von Kindertageseinrichtungen sollen demnach einen Ausgleich vom Land erhalten, sofern diese auf Gebühren verzichten. Mit diesem Weg solle gegen Kinderarmut vorgegangen und für gleichmäßigere Lebens- und Bindungsverhältnisse im ganzen Land gesorgt werden.

Der Antrag wurde jedoch vergangene Woche von dem VerfGH Baden Württemberg abgelehnt, da der zugrundeliegende Gesetzesentwurf über Abgaben und den Staatshaushalt nicht mit der Landesverfassung vereinbar sei und gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoße. Eine bürgerliche Gesetzesgebung muss so gestaltet sein, dass de Bürgern den Inhalt sachgerecht zu verstehen, die Auswirkungen des Gesetzes überblicken und dementsprechend die wesentlichen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen können. Der Entwurf genüge diesen Anforderung an das Volksberegren nicht, sondern sei unklar und widersprüchlich.

Aktuell zahlen die Eltern der Kommunen unterschiedlich hohe Beträge für die Betreuung ihrer Kinder. Wenn den Eltern diese Beiträge erlassen würden, müsste das auftretende Defizit vom Land ausgeglichen werden. Nach Angaben der SPD seien dies rund 529 Millionen Euro pro Jahr, der Gemeindetag geht von einem noch höheren Betrag aus. Aus diesen Kostengründen lehnt Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, die SPD will sich jedoch weiterhin aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit dafür einsetzen.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie  uns ganz einfach hier. Und wenn Sie weitere Informationen rund um die Themen  Finanzen, Vermögen und Versicherung erhalten möchten,  können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. 

Photo by BBC Creative on Unsplash!