Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, die abgeschlossen werden können, aber nur sehr wenige, die abgeschlossen werden müssen.
Wie entscheidet man, welche Versicherung nun sinnvoll ist und welche weniger sinnvoll ist?
Zwei einfache Fragen können dabei helfen:
Die erste Frage beschäftigt sich mit der Art von Risiken, die in der jeweiligen Lebenssituation eintreten können. Wenn man Single ist, sind die Risiken sicher andere, als wenn man in einer Familie mit Kindern lebt.
Die zweite Frage betrifft die Einschätzung, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko ist, das abgesichert werden soll und wie existenzgefährdend die Situation ist, wenn dieses Risiko tatsächlich eintritt.
Schauen wir uns ein paar exemplarische Risiken an:
Jedem ist bekannt, dass Autofahrer nach dem Gesetz dazu verpflichtet sind, mindestens eine KfZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sonst wird der Wagen nicht zugelassen. Für die Voll- und Teilkaskoversicherung besteht dagegen keine Pflicht; hier entscheidet jeder selbst, ob er für den Schadenfall versichert sein will.
Ist das Auto neu und kommt es nach einem Unfall zum Totalschaden, kann der finanzielle Schaden jedoch beträchtlich sein. Ist das Auto finanziert oder geleast, empfiehlt es sich zusätzlich eine sogenannte GAP-Versicherung abzuschließen.
Für einen relativ kleinen Betrag wird hiermit die Differenz zwischen dem Restwert (Totalschaden) und der noch ausstehenden Kreditsumme oder Leasingrate versichert.
Eine private Haftpflichtversicherung ist dagegen gesetzlich nicht vorgeschrieben, obwohl das Gesetz [§ 823 BGB] jeden zum Schadensersatz verpflichtet, der anderen einen Schaden zufügt. Wer im schlimmsten Fall dafür verantwortlich ist, dass Personen verletzt werden, muss daher für alle Kosten aufkommen, die infolge der Verletzung entstehen. Im Worst-Case kann das bedeuten, dass ein Leben lang für Pflegepersonal und -einrichtungen und auch Verdienstausfall gezahlt werden muss.
Aus dieser Perspektive ist es daher erstaunlich, dass nur jeder dritte Deutsche eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Natürlich muss man nicht immer gleich an das Schlimmste denken, aber die Liste der Risiken, die eintreten können und die inzwischen über eine Privathaftpflichtversicherung mit modernen Tarifen versicherbar sind, ist lang. Denken Sie beispielsweise an den Verlust Ihrer Büroschlüssel, die schnell einen Schaden von ein paar tausend Euro verursachen können. Übrigens, Eltern haften für ihre Kinder; als Eltern sollten sie in jedem Fall eine sogenannte Familienhaftpflichtversicherung abschließen.
Aber auch, wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Denn als Besitzer haften sie für die Schäden, die das Tier anderen zufügt.
Diese Schäden sind in der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt und müssen durch eine separate sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Seit 2009 gilt gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Pflicht zur Krankenversicherung für alle Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet für Angestellte, ob diese sich gesetzlich oder privat krankenversichern können. Für Selbstständige und Beamte gibt es hingegen keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung; sie können ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen eine private Krankenversicherung abschließen. Besonders Selbstständige sollten im Rahmen der Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung in Erwägung ziehen, die bei längerer Krankheit notwendige Einnahmen ersetzt.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat die Möglichkeit über eine private Kranken- Zusatzversicherung eine Aufstockung von Leistungen abzusichern. Ob und in welchem Umfang, hängt dabei von den Bedürfnissen jedes Einzelnen ab. Klassische Tarife sind vor allem die Zahnzusatzversicherung, die Versicherung für den stationäre Aufenthalt im Krankenhaus und die Reiseauslandskrankenversicherung.
Empfehlenswerte Versicherungen, da viele Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht in vollem Umfang übernommen werden. Der gesetzliche Versicherungsschutz reicht besonders bei Auslandsreisen in der Regel nicht aus. Z.B. werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
In der privaten Krankenversicherung ist die Reiseauslandskrankenversicherung in der Regel enthalten.
Ob zusätzlich zur Reiseauslandskrankenversicherung eine Reiserücktrittsversicherung und/ oder eine Reisegepäckversicherung dringend notwendig ist, ist dagegen Geschmackssache und muss von jedem Einzelnen individuell abgewogen werden. Existenzgefährdend ist ein Schaden hier in der Regel nicht, wenn zugegebenermaßen auch höchstgradig ärgerlich.
Nicht gesetzlich verpflichtend sind die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung.
Seit der Gesetzgeber 2001 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft hat, ist diese Versicherung daher im Grunde ein MUSS. Die sogenannte BU-Versicherung zahlt eine Rente, falls der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Wichtige Parameter sind hier die Höhe der monatlichen Rente: Sie sollte zum Lebensstandard der versicherten Person passen und dynamisch mitwachsen. Ein aufmerksamer Blick auf die Versicherungsbedingungen ist enorm wichtig, denn es gibt große Unterschiede zwischen den Gesellschaften.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eben nur, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Viele Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. So erleiden pro Jahr rund 8,5 Mio Menschen eine Unfallverletzung; rund 5 Mio. davon in der Freizeit oder zu Hause.
Ist die Leistungsfähigkeit des Verunfallten durch einen Unfall eingeschränkt, schafft die private Unfallversicherung einen finanziellen Ausgleich zum Zweck der Existenzsicherung. Die Höhe der Versicherungssumme bestimmt sich dabei nach den individuellen Erfordernissen des Versicherungsnehmers. Bei schweren Unfällen sind unter Umständen Wohnungs- und Hausumbauten erforderlich. Bereits nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung endet spätestens nach 78 Wochen; dann ist ein gesetzlicher Rentenantrag zu stellen. Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte daher auch über eine Unfallrente als Tarifbaustein nachdenken. Wer Kinder hat, sollte eine private Unfallversicherung mit Unfallrente für seine Kinder, aus den bereits oben genannten Gründen, in Erwägung ziehen.
Ebenfalls nicht gesetzlich vorgeschrieben: Die Wohngebäudeversicherung. Wer Eigentum besitzt, sollte seine Immobilie gegen die üblichen Risiken, wie Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und elementar versichern. Die Höhe der Schäden können leicht existenzbedrohend werden. Das wissen auch die Banken: Wer seine Immobilie über ein Darlehen finanziert hat, bekommt daher in der Regel seitens der finanzierenden Bank die Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung auferlegt.
In engem Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung steht die Hausratversicherung. Zu den Risiken der Wohngebäudeversicherung kommt hier noch das Risiko für Einbruch/ Diebstahl hinzu.
Der Wert eines durchschnittlichen Hausrats kann schnell fünfstellige Beträge annehmen. Was viele nicht wissen: Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Hausrat nicht auf, auch dann nicht, wenn der Schaden am Gebäude den Hausrat beschädigt hat. (Bitte beachten Sie dazu auch die bereits erschienenen Artikel zur Hausratversicherung: Teil 1 – Praxistipp, Teil 2 – Welche Schäden sind versichert?)
Zu den empfohlenen Versicherungen gehört sicher auch die Risikolebensversicherung. Die Gründe, ob und mit welcher Versicherungssumme eine Versicherung abgeschlossen werden soll, sind vielfältig und reichen von der Absicherung derjenigen, die ihre Familie mit Einkommen versorgen bis hin zur Absicherung von Steuerzahlungen im Erbschaftsfall.
Braucht man eine Rechtsschutzversicherung? Jein, die Antwort kann nur individuell entschieden werden, indem man sich die zweite Frage eingangs stellt.
Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden? Und wenn ja, wie existenzgefährdend ist die Situation, wenn der Fall tatsächlich eintritt. Die häufigsten Rechtsschutzfälle sind Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Mieterrechtsschutz.
Einen umfassenden Rechtsschutz gibt es nicht. Es gibt je nach Versicherungsgesellschaft zahlreiche Ausschlüsse. Die Versicherungsbedingungen sollten hier besonders auf den Bedarf hin geprüft werden, um böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.
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Bild von Jirsak