Es zeigt sich immer deutlicher, dass nahezu alle Kredit- und Leasingverträgen der Autobanken fehlerbehaftet sind und daher den Verbraucher zum Widerruf berechtigen.
Hierzu passt, dass die Schutzgemeinschaft für Bankkunden Musterfeststellungsklagengegen die Mercedes-Bank und die VW-Bank erhoben hat, wobei die Klage gegen VW bislang aus formalen Gründen nicht im Klageregister veröffentlicht wurde.
Der Vorteil des Widerrufs ist, dass nicht nur der Darlehensvertrag, sondern auch der damit verbundene Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Somit können insbesondere auch Diesel-Fahrer, deren Fahrzeuge im Rahmen des Abgasskandals an Wert verloren haben und die kein (bislang) nachweislich manipuliertes Fahrzeug besitzen, mittels der Rückgabe des Fahrzeuges durch den Widerruf profitieren.
Wenn ein Widerruf möglich ist und der Darlehensnehmer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht, gibt er das Fahrzeug zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhält er die geleisteten Raten und seine Anzahlung zurück. Das Darlehen muss zukünftig nicht mehr bedient werden. Wurde das Fahrzeug vor dem 13.06.2014 erworben, ist eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Bei einem Kauf ab dem 13.06.2014 entfällt zudem womöglich auch die Zahlung einer Nutzungsentschädigung (in der Rechtsprechung strittig).
Voraussetzung für den Widerruf der Finanzierung ist, dass die Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt bzw. nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben innerhalb des Darlehensvertrages mitgeteilt hat.
Hierbei sind u.a. die folgenden Fehler zu nennen:
- keine Angabe des einzuhaltenden Verfahrens bei Kündigung des Vertrags durch Kreditnehmer;
- fehlende Vertragsunterlagen
- unzutreffende und irreführende Angabe des Tageszinses (z.B. Tageszins 0,00 %)
- Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung
- Widersprüchliche Vertragsabschnitte
Somit bietet sich neben der Prüfung etwaiger Rechte geschädigter Dieselfahrer gegen Hersteller und Verkäufer ergänzend für alle Autokäufer – egal ob Diesel, Benziner, Hybrid, etc. – auch eine Überprüfung des Darlehensvertrages der finanzierenden Bank im Falle eines finanzierten Autokaufes an.
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