Die Insolvenz von Small Planet Airlines – Was auf die Betroffenen zukommt und welche Rechte ihnen zustehen.

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Wie in zahlreichen Medien berichtet, hat die Fluggesellschaft Small Planet Airlines GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Nach Air Berlin geht damit innerhalb kurzer Zeit die zweite Fluggesellschaft mit Sitz in Deutschland in die Knie. Bei Small Planet war der Auslöser – so zumindest das Unternehmen – „die angespannte finanzielle Lage aufgrund der Geschehnisse des aktuellen Sommers“. Soll heißen, Flüge von Small Planet waren im vergangenen Sommer häufig stark verspätet oder vielen komplett aus. Bei solchen Ereignissen haben Reisende aufgrund der EU Verordnung über Fluggastrechte u.U. Entschädigungsansprüche gegen die Fluggesellschaft. Im Falle von Small Planet sind wohl Entschädigungsansprüche in einer Höhe entstanden, die für das Unternehmen den Weg in die Insolvenz bedeuteten.

Welche Auswirkung hat die Situation von Small Planet für Sie als Reisenden?

Die Beantwortung dieser Frage hängt entscheidend davon ab, in welcher Situation Sie sich befinden:

Sie haben einen Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung:

Reisende, die Inhaber eines anerkannten oder gerichtlich festgestellten Entschädigungsanspruchs sind, sollten ihre Forderungen (sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird) zur Insolvenztabelle anmelden. Ob und in welcher Höhe die Ansprüche befriedigt werden können, ist derzeit völlig offen. Entscheidend werden unter anderem die Größe der Insolvenzmasse und die Anzahl der Gläubiger sein.

Befinden Sie sich in der Situation, dass gegen die Sie befördernde Fluggesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet ist und entsteht Ihnen nach der Eröffnung ein Entschädigungsanspruch, ist dieser eine Masseverbindlichkeit. Sie sind ein so genannter Massegläubiger. Der Vorteil hieran ist, dass Sie – wenn es aus der Masse etwas zu verteilen gibt -Vorrangig (u.a.) gegenüber den Insolvenzgläubigern befriedigt werden. Ihre Forderung machen Sie direkt gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend.

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und sollten mit Small Planet fliegen

Kontaktieren Sie in einem ersten Schritt Ihren Reiseveranstalter. Schauen Sie sich die von Ihrem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen und -informationen an. Hier werden Sie im Zweifel wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner finden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Reise schon angetreten haben oder noch nicht.

Haben Sie Ihre Reise bereits angetreten, können Sie ggü. Ihrem Reiseveranstalter eine Ersatzbeförderung verlangen.

Steht Ihre Reise noch bevor, hängen Ihre Rechte letztlich davon ab, ob die Reise einen Mangel aufweist. Findet alles wie geplant statt, hat die Reise keinen Mangel, es besteht kein Anspruch. Glück gehabt und schönen Urlaub. Läuft es nicht so reibungslos, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, fordern Sie Abhilfe, hören Sie sich seine Angebote bzw. Alternativen an. Sind diese unzumutbar, lassen Sie sich im Zweifel über Ihre umfassenden Rechte (Rücktritt, Kündigung, Minderung, Schadensersatz etc.) beraten. Erst dann sollten Sie entscheiden.

Sie haben bei Small Planet eine Flugbuchung

Sie haben bereits bei Small Planet gebucht und der Flug steht noch aus? Dann hoffen Sie, dass die Ankündigung des Unternehmens, dass der Flugbetrieb aufrechterhalten wird, zutreffend sind. Sollte Ihr Flug jedoch ausfallen oder verspätet sein und Ihnen möglicherweise Entschädigungsansprüche zu stehen, sollten Sie dringend den weiteren Fortgang des Verfahrens beobachten. Denn hiervon sind die weiteren Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche abhängig.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und die Geltendmachung Ihrer Fluggastrechte zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit!