Energieausweis für Mietobjekte – Was Vermieter beachten müssen

Der Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes: Er zeigt transparent und eindeutig, durch Einteilung in Klassen von A+ bis H, die Energieeffizienz des Objekts. Unerheblich ob Sie als Vermieter ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermieten möchten, benötigen Sie zwingend einen Energieausweis für das jeweilige Objekt. Was das konkret bedeutet und auf was Sie achten müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Ist die Vorlage des Energieausweises Pflicht?

Ja. Als Vermieter sind Sie verpflichtet einen Energieausweis unaufgefordert vorzulegen und das unmittelbar bei der Besichtigung des Mietobjekts – allerspätestens aber sobald der Mietinteressent oder Mieter danach fragt.

Schon bei Inserierung gehört der Energieausweis nach §16a Energieeinsparverordnung (EnEV) zu den Pflichtangaben.

Sollte sich der geeignete Mieter gefunden haben und es wird ein Mietvertrag unterzeichnet, muss danach eine Kopie des Energieausweises an den neuen Mieter ausgehändigt werden. 

Verstoß oder Falschangaben werden teuer!

Wer diese Pflicht vernachlässigt, völlig ignoriert oder sogar falsche Angaben macht, verstößt gegen die EnEV und muss mit Bußgeldern bis zu 15.000 € rechnen. 

Gibt es Ausnahmen der Energieausweispflicht?

Eine Ausnahme von der Energieausweispflicht macht der Gesetzgeber bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen und bei Gebäuden mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Hier ist zu beachten, dass kein Energieausweis für eine Mietwohnung ausgestellt wird, sondern immer nur für das gesamte Gebäude. 

Verschiedene Energieausweise – Welchen benötigen Sie?

Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen – den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis lediglich anhand der Betriebskostenabrechnung den Verbrauch des Vormieters abbildet, ist der Bedarfsausweis etwas genauer. Hier wird der Energiebedarf anhand von einigen Gebäudeteilen und der Heizanlage berechnet. Der Bedarfsausweis ist detaillierter und folglich auch teurer.

Welches Gebäude welchen Energieausweis benötigt, ist ebenfalls normiert. Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen den beiden Varianten frei wählen. Hat das Haus weniger als vier Wohneinheiten wird jedoch ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern es nicht nach den Standards der Wärmeschutzverordnung saniert oder modernisiert wurde. Ist dieser Standard vorhanden, können Eigentümer kleinerer Wohngebäude ebenfalls frei wählen.

Wie und wo können Sie den Energieausweis erhalten?

Sie haben verschiedene Optionen einen Energieausweis für ihr Objekt zu erhalten. Eine Möglichkeit, bei der Vermietung einer Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses, ist es die Hausverwaltung zu kontaktieren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Hausverwaltung einen Energieausweis in ihren Akten hat, da er für 10 Jahre Gültigkeit besitzt.

Außerdem können Sie auch die anderen Eigentümer des Mehrfamilienhauses darum bitten Ihnen eine Kopie auszuhändigen. Letztlich kann Ihnen noch der Energieversorger die Daten zur Verfügung stellen. 

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Bild von Colin Behrens auf Pixabay