Geschäftsgeheimnisse wahren – der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist ein wichtiges Thema für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die sich ständig fortentwickelnden Arbeitsbedingungen. Geschäftsgeheimnisse können einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen. Es geht dabei um ein breites Spektrum an Informationen, das über das technologische Wissen hinausgeht und auch Geschäftsdaten wie Informationen über Kunden, Know-How sowie Unternehmensprozesse umfasst. Nicht alle diese Informationen sind durch Patente, Marken- oder Urheberrecht geschützt.

Was ist das GeschGehG und was bedeutet es?

Mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat Deutschland im Jahr 2019 die EU Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt. Damit existiert erstmals ein Spezialgesetz, das sämtliche Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie den richterrechtlich geformten Begriff des Geschäftsgeheimnisses konkretisiert und zusammenfasst.

Was sind Geschäftsgeheimnisse?

Als Geschäftsgeheimnis gilt eine Information, die den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, noch nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist, von wirtschaftlichem Wert ist und die außerdem Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist. Zudem muss ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung bestehen.

Wie werden sie geschützt?

Das Gesetz verbietet zwar das rechtswidrige Erlangen, Nutzen oder Offenlegen eines Geschäftsgeheimnisses sowie die Herstellung eines Produkts, das auf einer solchen Handlung beruht. Gleichzeitig bietet das Gesetz aber keinen „automatischen“ Schutz von Geschäftsgeheimnissen, sondern verlangt, dass Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zum Geheimnisschutz ergreifen. Treffen Unternehmen diese Maßnahmen nicht, sind wertvolle Informationen nur sehr rudimentär vor dem Zugriff Dritter (z.B. Mitarbeiter/Externe) geschützt. Für einen wirksamen Geheimnisschutz ist es daher besonders wichtig, dass Unternehmen ein umfassendes Schutzkonzept entwickeln, das sowohl aus technischen (z.B. Passwortschutz, Firewalls), organisatorischen (z.B. Dokumentation, klare Verantwortungsbereiche) und persönlichen (z.B. Weisungen, Vertragsgestaltung) Maßnahmen besteht.

Dazu müssen Unternehmen festlegen, welche Informationen geschützt werden sollen, anschließend die entsprechenden Schutzmaßnahmen treffen und im Folgenden stetig evaluieren und anpassen. 

Dies wird Unternehmen noch vor einige Herausforderungen stellen. Wenn juristische Gestaltungsmöglichkeiten gemeinsam mit praktischen Organisationsmaßnahmen optimal eingesetzt werden, steht einem effektiven Schutz jedoch nichts im Wege und die Informationen bleiben das, was sie sind: Geschäftsgeheimnisse.

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay