Mit Maske Autofahren – rechtswidrig und nicht verkehrssicher?

Das Corona Virus begleitet die Menschen schon seit mehr als einem Jahr. Das Tragen einer Maske gehört bereits zum Alltag. Daher kann auf der Rückfahrt nach einem Supermarktbesuch schnell die Maske “vergessen” werden. Dies kann in manchen Bundesländern als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 

Maskenpflicht für Autofahrer steht im Widerspruch zur StVO

Die Verpflichtung eines Autofahrers eine Gesichtsmaske zu tragen, sei keine notwendige Maßnahme des Infektionsschutzes. Zwar stelle die Maskenpflicht nur einen geringen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Kfz-Führers gemäß Art. 2 Abs. 1 GG dar, jedoch stehe die landesrechtliche Pflicht zum Tragen einer Maske in Widerspruch zu den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Nach § 23 Abs. 4 S. 1 StVO darf der Führer eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies dient einerseits den Erfordernissen einer effektiven Verkehrsüberwachung (Blitzerfoto), andererseits der Gewährleistung eines uneingeschränkten Gesichtsfeldes des Fahrers und diene damit der Verkehrssicherheit. Durch die Verdeckung wesentlicher Teile des Gesichts könne die uneingeschränkte Rundumsicht des Fahrers gestört werden. 

Wann sollte man eine Maske im Auto tragen?

Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin erkennbar sind. Wenn im Fahrzeug keine Ansteckungsgefahr droht, darf kein Mundschutz getragen werden. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage und 60€ Bußgeld. Die Regelung des Gesetzes kann nicht einfach aufgehoben werden. Eine Eintragung in das Zentralverkehrsregister in Flensburg erfolgt jedoch nicht. Wie es sich im Wiederholungsfall verhält, ist aktuell noch nicht absehbar. Hier fehlt der Rechtsprechung die entsprechende Kasuistik. Wichtig ist die Vorschrift übrigens vor allem dann, wenn es darum geht, bei Temposündern oder anderen Verkehrsverstößen feststellen zu können, wer für den Gesetzesverstoß verantwortlich ist.

Die Bußgeldbehörden handhaben das zur Zeit jedoch großzügiger, wodurch von der einen oder anderen Ahndung abgesehen wird, insbesondere bei gewerblichen Fahrten (Taxis oder auch bei Fahrschulen).

Wie sollte man eine Maske im Auto tragen?

Beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch unbedingt darauf zu achten, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird. Ein Mundschutz sollte beim Autofahren eng anliegen und nicht zu groß sein. Vor allem Brillen können je nach Beschaffenheit der Mundschutzmaske schnell beschlagen. Wenn Sie eine Brille tragen, sollten Sie darauf achten, dass der Mundschutz eng an der Nase und den Wangen anliegt, damit wenig Atemluft nach oben entweicht. Außerdem sollte die Brille über der Maske getragen werden. Zusätzlich empfehlen wir Masken nicht an den Rückspiegel zu hängen, da diese die Sicht einschränken können. Durch das Dauerpendeln im Sichtfeld gewöhnt sich das Gehirn an die Bewegung und der Fahrer kann weniger schnell auf Fußgänger und Radfahrer reagieren.

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Photo by Ismael Paramo on Unsplash