Diesel-Klage E189 Motor: Anmeldung zur Musterfeststellungsklage gegen VW auch 2019 noch möglich!

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Am 01. November 2018 wurde eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.

Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Hier tritt die Verjährung der Ansprüche grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2018 ein! Betroffene Kunden der o. g. Marken des VW-Konzerns können sich nun kostenlos in ein Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.

Obwohl die Regelungen zum Musterfeststellungsverfahren in sehr kurzer Zeit verabschiedet wurden und diverse Unklarheiten bestehen, ist die Möglichkeit für den Verbraucher, sich an einem solchen Musterverfahren zu beteiligen, zu begrüßen.

Es bietet all denjenigen, die noch zweifeln, ob sie direkt eine Klage gegen VW erheben möchten, die Möglichkeit, mit dem Anschluss an dieses Verfahren die Verjährung der eigenen Ansprüche zu hemmen.

Warten Sie also nicht, bis die ersten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in die Tat umgesetzt werden. Denn dann wird es zu spät sein. Zu spät insbesondere für Käufer von Dieselfahrzeugen der VW-Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat, deren Ansprüche grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2018 verjähren! 

Haben Sie jedoch als Käufer eines solchen Fahrzeugs ein Schreiben der Volkswagen AG oder des Herstellers, mit dem die Manipulation an dem Motor Ihres Fahrzeuges eingeräumt wurde, erst im Jahre 2016 oder später erhalten, tritt unserer Auffassung nach Verjährung erst mit Ablauf des Jahres 2019 (oder später) ein. Sie können demnach sowohl mit der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage als auch mit einer Individualklage aktiv werden!

Das Musterverfahren selbst sollte nach der Anmeldung der Ansprüche in das Klageregister genau beobachtet werden, da bis zum Termin der ersten mündlichen Verhandlung die Möglichkeit besteht, sich anzumelden oder aber aus dem Klageregister wieder abzumelden und die Ansprüche „auf eigene Faust“ geltend zu machen.

Somit bietet sich Betroffenen nunmehr die einmalige Gelegenheit, die Verjährung eigener Ansprüche zu vermeiden mittels der Anmeldung eigener Ansprüche in dem anhängigen Musterverfahren.

 

Wenn Sie aktiv werden möchten, sei es durch eine eigene Klage gegen Volkswagen oder aber durch einen Beitritt zu der anhängigen Musterfeststellungsklage, unterstützen wir Sie hierbei gerne.